Freitag, 19. September 2008

Geodatenzugangsgesetz von der Bundesregierung beschlossen






Daten mit räumlichem Bezug sollen zukünftig einfacher zugänglich und nutzbar sein. Die Bundesregierung setzt mit dem Beschluss des Geodatenzugangsgesetz – GeoZG die INSPIRE-Richtlinie der Europäischen Union auf Ebene des Bundes in nationales Recht um.

Damit wird die öffentliche Verwaltung Bürgerinnen und Bürgern, Wirtschaft und Verwaltung den Zugang zu harmonisierten Geodaten und den dazugehörigen Metadaten zu deutschen und europäischen Umweltthemen über das Internet ermöglichen.

Um die hierbei betroffene Geodaten und Dienste des Bundes verfügbar zu machen betreibt der Bund das GeoPortal.Bund. Über die dort angebotenen Webdienste findet man Geodaten zum herunterladen und weiterverwenden.

Der Bund bietet den Ländern und Kommunen darüber hinaus an, ihre Geodaten, Geodatendienste und Metadaten über das GeoPortal.Bund (http://geoportal.bkg.bund.de) bereit zu stellen.

Eine Übersicht zur rechtlichen Umsetzung von INSPIRE in Deutschland gibt es unter www.gdi-de.org unter dem Menüpunkt INSPIRE im Bereich Organisation.

Grundlage: www.bmu.de

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