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Mittwoch, 4. Februar 2009

raumbezug GbR aus Hannover stellt GeoMarketing auf dem 2. NIHK-Forum in Osnabrück vor

Geoinformationen als Wirtschaftsfaktor begreifen
Pressemitteilung 03/2009 GiN e.V.

– 2. NIHK-Forum in Osnabrück stellt Potentiale vor Ob Navigationssysteme im Auto oder die Ortung übers Handy –
Geoinformationen bilden bereits heute die Basis für viele Anwendungen im täglichen Leben. Unternehmen setzen Geoinformationen für die Steuerung des Kundendienstes oder für die Planung von Photovoltaikanlagen ein.

Auf dem 2. Forum Geoinformationswirtschaft des Niedersächsischen Industrie-und Handelskammertages (NIHK) in Osnabrück diskutierten rund 60 Teilnehmer aus Politik, Wirtschaft und Verwaltung in Norddeutschland mit Experten über die Trends und Entwicklungen in den kommenden Jahren.

Dr. Andreas Rose, Vize-Präsident des Deutschen Dachverbandes für Geoinformation (DDGI), machte dabei deutlich, dass sich Geodatenverarbeitung stets an den Zielen des Kunden orientieren müsse. Nur so lasse sich der geldwerte Vorteil von Geoinformationen vermitteln. Erhebliches Potenzial für mehr und bessere Anwendungen ist vorhanden.

Diese zeigt eine aktuelle Marktstudie zur Situation der Geoinformationswirtschaft in Norddeutschland, die von Dr. Ulrike Klein, Universität zu Kiel, präsentiert wurde.

Weiterhin wurde als Beispiel für die Optimierung von Prozessen in Unternehmen von Herrn Klaus Kruse (raumbezug GbR) das Thema Geomarketing vorgestellt.

Ein weiteres intensiv diskutiertes Thema war der Datenschutz (Herr Hans-Peter Göbel, Nieders. Ministerium f. Inneres), wenn präzise Satellitenfotos über das Internet allgemein zugänglich werden.

„Aus Sicht der regionalen Wirtschaft sind Geoinformationen ein wichtiger Baustein in der digitalen Wertschöpfungskette, den es zu stärken gilt“, so Eckhard Lammers, Federführer Raumordnung des NIHK. Auch für die Zukunft sei das Forum Geoinformationswirtschaft hierfür eine gute Plattform und werde in bewährter Kooperation mit dem in Osnabrück ansässigen Verein zur Förderung der Geoinformatik in Norddeutschland (GiN) e.V. fortgeführt.

Anfragen zum Thema können direkt an die für „Raumordnung“ federführende IHK Osnabrück-Emsland, Falk Hassenpflug, Tel. 0541 353-215, Fax 0541 353-212, E-Mail: hassenpflug@osnabrueck.ihk.de, oder den GiN e.V. gerichtet werden.
Weitere Informationen: GiN e.V. c/o Universität Osnabrück, IGF Seminarstr. 19 a/b 49069 Osnabrück Tel: 0541-9694591 Mail: info@gin-online.de

Dienstag, 6. Januar 2009

Geoinformationen der nächsten Generation

raumbezug präsentiert sich auf dem 2. NIHK-Forum 2009 mit Informationen und Lösungen zum GeoMarketing.

Die Verfügbarkeit von Geodaten und Geoinformationen ist damit maßgebliche Voraussetzung für effizientes Steuern und Handeln in Wirtschaft, Politik und Verwaltung sowie Wissenschaft. Im Rahmen des 2. NIHK-Forums Geoinformationswirtschaft am 28. Januar 2009 in der IHK Osnabrück-Emsland informieren Experten aus Wirtschaft, Verwaltung und Wissenschaft über bisherige Fortschritte und neue Entwicklungen.

Ein Bild sagt mehr als tausend Worte:
Fragen nach Orten, Absatzgebieten, wirtschaftlichen Kennzahlen haben überwiegend eine räumliche Komponente.

Die Darstellung solcher Informationen mittels dynamischer Karten z. B. durch Navigationssysteme, findet immer stärkere Anwendung. Die Bedeutung des Geoinformationswesens ist in den letzten Jahren stark gewachsen. Rund 80% aller Entscheidungen und Daten haben einen raumbezogenen Charakter aufzuweisen.

Das wachsende Interesse z. B. an der Umweltüberwachung, multimediale Standortplanung, am Verbrauch von Energie und natürlichen Rohstoffen, Analysen von Markt- oder Vertriebsgebieten kann befriedigt werden. Geoinformationen sowie die damit einhergehende Entwicklung und der Einsatz entsprechender Technologien stellen ein Wirtschaftsgut von herausragender Bedeutung dar.

Im Rahmen des NIHK-Infoforums geben Experten aus Wirtschaft, Verwaltung und Wissenschaft Antworten. Zugleich stellen sie Prognosen zur Entwicklung der Geoinformationswirtschaft vor, die gerade in Norddeutschland von Bedeutung sein können.
In den Diskussionen mit den Referenten besteht zusätzlich die Gelegenheit zu einem Austausch über Perspektiven und Konzepte. Die Vorträge gewähren den Teilnehmern Einblicke in dieses aktuelle und gewichtige Thema und liefern konkrete Anregungen.

Termin:
28. Januar 2009, 10:00 – 14:00 Uhr

Programm:
10:00 Uhr: Eintreffen der Teilnehmer
10:15 Uhr: Begrüßung, Eckhard Lammers, Federführer Raumordnung des NIHK, IHK Osnabrück-Emsland
10:30 Uhr: Geoinformation in Wirtschaft und Verwaltung – Aktuelle Trends und Perspektiven, Dr. Andreas Rose, Deutscher Dachverband für Geoinformation e.V., Wuppertal
11:00 Uhr: Geoinformationsbranche in Norddeutschland: Ziele, Aufgaben und Marktstudie des GiN, Dr. Ulrike Klein, Universität Kiel, Stefan Nicolaus, Fachhochschule OOW & Daniel Tomowski, Universität Osnabrück
11:30 Uhr: Kommunikationspause
11:45 Uhr: Geomarketing – Branchengerechte Lösungswege für Vertrieb und Logistik, Klaus Kruse, Geschäftsführer, raumbezug GbR, Hannover
12:30 Uhr: Geoinformationen und Datenschutz - Ein Widerspruch?, Hans-Peter Göbel, Vermessungsdirektor, Niedersächsisches Ministerium für Inneres, Sport und Integration, Hannover
13:15 Uhr: Ausklang der Veranstaltung bei einem Imbiss

Veranstaltungsort:
Industrie- und Handelskammer Osnabrück-Emsland, Neuer Graben 38, 49074 Osnabrück

Teilnahmegebühr:
35,- Euro In diesem Betrag sind die Teilnahme an der Veranstaltung, Mittagessen und Tagungsgetränke enthalten. Eine Anmeldung ist erforderlich. Die Anzahl der Teilnehmer ist begrenzt.

Anmeldung:
Bitte nutzen Sie das folgende Fax-Anmeldeformular unter
http://www.gin-online.de/downloads/NIHK_GISforum_Einladung.p... (verbindliche Anmeldung).
Nach Eingang erhalten Sie die Anmeldebestätigung mit unserer Rechnung.

Anmeldeschluss: 21. Januar 2009

Donnerstag, 4. Dezember 2008

Datenschutzkonferenz: Geodaten und Informationsfreiheitsgesetz im Mittelpunkt

(Bildquelle: www.hamburg.de)

Der nun mögliche leichtere Zugriff auf Daten aus Kataster- und Grundbuchämtern droht sich nach Einschätzung von Datenschutzexperten auch auf Privatrechte der Bürger auszuwirken. "Wir sehen durchaus Probleme, die sich aus der Vielfalt der Nutzungsmöglichkeiten ergeben", sagte Mecklenburg-Vorpommerns Datenschutzbeauftragter Karsten Neumann am Dienstag in Schwerin.
So ermögliche die Verknüpfung solcher Daten etwa mit dem Kaufverhalten der Hausbewohner Produktwerbung punktgenau auf die Hausnummer. "Das verspricht ein Milliardengeschäft", erklärte Neumann kurz vor Beginn einer zweitägigen Konferenz in Schwerin.
Von diesem Mittwoch an werden sich die Datenschutzbeauftragten der Länder dabei mit der Anwendung von Geodaten sowie mit der Nutzung des Informationsfreiheitsgesetzes befassen. Mecklenburg-Vorpommern hatte im Juli 2006 als eines der ersten Bundesländer ein Gesetz erlassen, das Bürgern mehr Auskunftsrechte gegenüber Behörden einräumt. Laut Neumann haben sich im ersten Jahr nach Inkrafttreten etwa 40 Bürger an ihn gewandt, um ihr Recht auf Auskunft gegenüber einer Behörde durchzusetzen. Das zunächst bis 2011 befristete Gesetz soll wissenschaftlich auf seine Wirksamkeit überprüft werden. Der damit beauftragte Greifswalder Professor für Öffentliches Recht, Michael Rodi, kündigte für Juni 2009 einen Bericht dazu an.

Das Landesgesetz für die Geodaten-Nutzung soll laut Neumann Anfang 2009 im Entwurf vorliegen. Noch seien sich Regierung und Parlament nur unzureichend über die möglichen Folgen bewusst. "Wir sehen bislang nur die Spitze des Eisbergs. Denn theoretisch sind künftig alle denkbaren Daten mit ganz konkreten Adressen verknüpfbar: Versandhaus-Bestellungen, Verkehrsdichte, Kriminalstatistik und vieles mehr", machte Neumann die Notwendigkeit datenschutzrechtlicher Regelungen deutlich.

Mitte November hatte der Bundestag einen einfacheren Zugriff auf Geodaten beschlossen und damit eine EU-Richtlinie umgesetzt. Die Gleichsetzung von Geodaten mit Umweltdaten hält Neumann dabei für fragwürdig. Laut Gesetz werden Informationen über Bodenbeschaffenheit, Wasserstände oder Siedlungsstrukturen künftig über ein zentrales Internetportal abrufbar sein. Die Daten sollen der Raumplanung und dem Umweltschutz ebenso zugute kommen wie Not- und Rettungsdiensten sowie den Herstellern von Navigationssystemen, hieß es.
[Quelle:(dpa) / (pmz/c't) 02.12.2008]

Weitere Infos:
http://www.informationsfreiheit-mv.de
http://geoportal.bkg.bund.de

Geodaten sind nicht persönlich.


Geomarketing als sichere Alternative zu personenbezogenen Analysen.

[Quelle: Ein Beitrag von Michael Herter, Geschäftsführer von infas GEOdaten im Bonner Wirtschaftsblog]

[Bildquelle: www.infas-geomarketing.de]

Geodaten
beschreibe
n in codierter Form qualitativ wie quantitativ natürliche Objekte der realen Welt mit geographischem Bezug. Ein räumliches Referenzsystem (Koordinaten) ermöglicht jede physische Entität (Mensch, Stadt, Fluß) in ihrer Lage absolut oder relativ zur Erde zu beschreiben. Dies gilt auch für das räumliche Verhältnis der Entitäten zueinander (z. B. die Entfernung von A nach B).

Der Datenschutz findet nur bei der Verarbeitung personenbezogener Daten seine Anwendung. Dabei sind nach §3 Abs. 1 des BDSG personenbezogene Daten Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person. Solche persönlichen Einzelangaben sind z. B. Familienstand oder Einkommen. Alle Geodaten, die Objekte wie Haus, Straße, Wohnviertel etc. beschreiben, sind zunächst einmal per Definition keine personenbezogenen Daten. Eine Ausnahme besteht nur, wenn die Lage einer natürlichen Person beschrieben wird (z. B. durch GPS-Ortung).

Nun argumentierten aber Geodaten-Kritiker, dass man durch den Fortschritt der Informationsgesellschaft Geodaten wieder in eine Beziehung zu einer natürlichen Person setzen kann und dass dadurch Geodaten, bei denen es sich ursprünglich nicht um personenbezogene Daten gehandelt hat, in diesem Augenblick sehr wohl datenschutzrechtlich relevant würden. Gerne herangezogen wird dafür das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Volkszählung vom 15.12.1983, das da sagt: „Unter den Aspekten der modernen Datenverarbeitung gibt es kein belangloses Datum mehr“. Das Urteil bezog sich aber nie auf Geodaten, sondern immer noch ausschließlich auf persönliche Auskünfte, die für eine Volkszählung relevant sein sollten.


Das Grundprinzip von Geodaten lautet aber: Alle Objekte der realen Welt stehen in einem räumlichen Verhältnis zueinander. Laut Argumentation der Geodaten-Kritiker wird jedes Geodatum zu einem personenbezogenen Datum, sobald man es in Beziehung zu einer Person bringt. Beispiel: Das Luftbild selbst ist nicht personenbezogen. Sobald man eine Wohnortsadresse eingibt (geocodiert) und diese dann mit dem Luftbild zusammen anzeigt (z. B. in Google), dann handelt es sich bei dem Luftbild um ein personenbezogenes Datum.
Was aber ist mit einem Waldstück? Oder einem Kanaldeckel? Auch diese Objekte können ins (räumliche) Verhältnis zu einer Person gebracht werden. Fachlich präzise formuliert müssten Geodaten per se personenbezogene Daten sein, da die Beziehung – nämlich die räumliche Referenz zueinander – durch das Koordinatensystem bereits von Anfang an besteht.
Und genau das führt eine Datenschutzdiskussion bei Geodaten ad absurdum.
Geodaten, die nicht direkt die Lage einer Person beschreiben, können nicht personenbezogen sein. Und sie bleiben es auch. Das räumliche Verhältnis alleine reicht nicht aus, einen Personenbezug herzustellen. So sagt auch das Recht: Sachliche Verhältnisse einer Person sind z. B. Besitz, Versicherungen oder Vertragskonditionen – nicht aber die Relation zu anderen Objekten auf der Erde

1. Vielmehr speichern Geodaten i. d. R. öffentliche Informationen bzw. Informationen, die der Öffentlichkeit allgemein zugänglich sind und berühren von daher grundsätzlich nicht das Persönlichkeitsrecht.


2. Denn Personenbezug trifft nur zu, wenn eine Aussagekraft über die Individualität einer natürlichen Person besteht.

Fazit:
Geodaten speichern das räumliche Abbild der Welt – sie sind nicht persönlich.

Auch wenn sie eine Aussage über eine Person treffen können: Zum Beispiel zu deren Wohnumfeld. Ob damit Geodaten unter den Datenschutz fallen?
Wohl eher nicht. Deshalb die Erfassung von Straßendaten nicht mehr zuzulassen? Wohl eher datenschutzrechtlicher Nonsens bzw. Populismus!
Leider verliert sich die Datenschutz-Debatte zunehmend in Unsachlichkeiten. Jüngst äußerste sich sogar der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSUFraktion, Wolfgang Bosbach, in der Tagesschau zum Thema: Geodaten selbst seien harmlos, aber wenn eine Verknüpfung mit einer Person hergestellt würde, dann entstünde ein Persönlichkeitsprofil, was einen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht darstellen würde. Die Politik ergreift Partei und will den Bürger schützen - jetzt auch vor Geodaten.
Paradox dazu das Handeln des Bundes, immer mehr persönliche Daten zu erfassen – und zwar echte: Von der Nasenform bis hin zu chronischen Krankheiten. Die Politik sollte sich eher fragen, was das eigentliche Ziel (Sinn & Zweck) des Datenschutzgesetzes war und ist. Nämlich der besondere Umgang mit schützenswürdigen persönlichen Daten, die eine Person in ihrem Persönlichkeitsrecht direkt beeinträchtigen können (§1 Abs. 1 BDSG). Darauf sollte der Fokus gelegt werden. Man könnte fast meinen, man möchte mit einer völlig unnötigen Geodaten-Diskussion von viel wesentlicheren Fragestellungen ablenken.
Apropos: Wolfgang Bosbach arbeitet in einer Rechtsanwalts-Kanzlei, Odenthaler Str. 213-215 in Bergisch Gladbach. Das Wohnquartier dort hat eine überdurchschnittliche Kaufkraft, in dem 2.477 Einwohner leben. Ganz schön persönlich, Herr Bosbach!

Geomarketing als Business-Kompass für den Unternehmenserfolg? - Oder die Frage nach dem WO!

Das „Kompetenzforum Geomarketing“ hat in seinem fünften Jahr wiederholt die Besucherzahlen übertroffen und seine Stellung als europaweit größte Plattform im Bereich Geomarketing unterstrichen.

(Bildquelle: http://www.kompetenzforum-geomarketing.de/)

Der Veranstalter infas GEOdaten GmbH und die Aussteller waren erfreut über das stetig steigende Interesse am Geomarketing und so konnten mehr als 500 Fachbesucher im ehemaligen Deutschen Bundestag in Bonn begrüßt werden. Eine große Anzahl von renommierten Firmen nutzt die Instrumente des Geomarketing zur zeitgemäßen Ausrichtung von Expansionsplanung, Produktion, Vertrieb und Marketing, sowie als übergreifendes Modul zur Steuerung von komplexen Geschäftsprozessen.


Doch ist Geomarketing wirklich ein Kompass für Erfolg?

Zum Einstieg wurden am ersten Konferenztag in vier verschiedenen Vorträgen detaillierte Informationen über die erfolgreiche Anwendung des Geomarketing angeboten.
Vor dem Hintergrund der aktuellen Diskussion um die Verwendung von Adressdaten fanden alle vier Vorträge große Beachtung. Die Vorträge „Professionelles Adressmanagement“ (Deutsche Telekom), „Exklusive Europa-Marktdaten als Expansionsbasis“ (MB Research und Veranstalter infas GEOdaten), „Intelligentes Zielgruppenmanagement“ (Schober Information Group) und „Innovatives Geomarketing“ (LUTUM + TAPPERT und Microsoft) nahmen auch Bezug auf die aktuelle Entwicklung des Missbrauchs von Kundendaten bzw. deren seriöse Verwendung, als Bestandteil des Geomarketing. Mittels Geomarketing lassen sich verschiedenste unternehmerische Fragestellungen kartographisch darstellen – auf der Basis von Adressen.

Stellvertretend für ähnliche Aussagen in den anderen Vorträgen richtete Werner Tappert klare Worte an seine Zuhörer und unterstrich die seriöse und verantwortungsvolle Verwendung von Daten innerhalb der Branche zum Zwecke des Geomarketing. Er forderte zudem, dass Vertreter der Geomarketing-Branche in einer Kommission der Bundesregierung zur Verwendung von hochsensiblen Kundendaten deren korrekte datenschutzrechtliche Nutzung sicherstellen müssen.

Am zweiten Konferenztag hatten die Besucher die Auswahl zwischen 20 hochinteressanten Vorträgen mit Praxisbezug. Die Themenvielfalt spannte sich von Dialogmarketing, Mediaplanung, Marktforschung und Zielgruppenkommunikation über Planungsansätze für Expansion und Vertrieb bis hin zur Neukundengewinnung mittels Geoinformationssystemen. Viel Beachtung fand zudem der Vortrag des Rechtswissenschaftlers Prof. Dr. Nikolaus Forgó aus Hannover, der die datenschutz- und urheberrechtlichen Rahmenbedingungen der Geomarketingbranche beleuchtete.


Mit großer Aufmerksamkeit verfolgten die Teilnehmer des fünften Kompetenzforum Geomarketing die Ausführungen des Gastredners und Schirmherrn Prof. Dr. Dr. Franz Josef Radermacher. Als Mitglied des Club of Rome und Mitbegründer der Global Marshall Plan Initiative mahnt er unermüdlich mit den Ressourcen unseres Planeten verantwortungsvoll umzugehen und den Wohlstand gerechter zu verteilen. Beeindruckend beschrieb er die globalen Zusammenhänge der aktuellen Finanzkrise, deren Implosion für ihn nicht überraschend kam. Der weltweite Handel mit ungeheuren Mengen virtuellen – physisch nicht vorhanden – Geldes musste zwangsläufig in einer Krise enden.
Auch der zweite Gastvortrag des Tages von Dr. Norbert Blüm fesselte die Besucher. Nachhaltig forderte er mehr Gerechtigkeit in der Welt zum Wohle aller Menschen.


Die abschließende Betrachtung der zwei Kongresstage durch einen der Geschäftsführer des Veranstalters infas GEOdaten fasste die Perspektive für Anbieter und Anwender in einem Satz zusammen: „Geomarketing ist der Kompass für die interdisziplinäre Ausrichtung von Unternehmen Richtung Erfolg.“

(Quelle: infas GEOdaten GmbH)


Weitere Informationen:

www.komptenzforum-geomarketing.de
www.infas-geodaten.de

Mittwoch, 8. Oktober 2008

Google Street View rechtswidrig?

Quelle: http://www.googlemaps.es/wp-content/pelea.jpg

Das Thema "Google Street View" wurde am 1. Oktober 2008 im Innen- und Rechtsausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtags behandelt. Dort stellt Thilo Weichert, Leiter des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz (ULD), eine rechtliche Bewertung von Google Street View vor, die zu dem Ergebnis kommt, dass die Datenerhebung von Wohnungen und Grundstücken zum Zweck der Internetveröffentlichung durch Google gegen das Bundesdatenschutzgesetz verstößt: „Auch wenn die Daten aus dem allgemein zugänglichen Bereich heraus erfasst werden, so überwiegen gegenüber den Veröffentlichungsinteressen die schutzwürdigen Interessen der Betroffenen: Es wird ein optischer Rundum-Gesamteindruck vermittelt, ohne vor Ort anwesend sein zu müssen. Hierdurch erhält der Betrachter eine optische Vorstellung über die Art und Natur der Bebauung, die äußere Gestaltung von Haus, Wohnung und Garten mit Rückschlussmöglichkeit auf Ausstattung, wirtschaftlichen Wert, Zugänglichkeit, Diebstahlsmöglichkeit und vieles mehr.“

Das ULD hat mit Schreiben vom 18.9.2008 Google Germany darüber informiert, dass die Datenerhebung rechtswidrig sei, verbunden mit der Bitte mitzuteilen, „dass Sie künftig eine Datenerhebung in Schleswig-Holstein unterlassen und keine Street-View-Bildsequenzen aus Schleswig-Holstein im Internet veröffentlichen.“
Mit Schreiben vom 30.9.2008 antwortete Google Germany, man sei nicht für die Datenerhebung verantwortlich. Die Verantwortlichkeit läge bei der Google Inc. in den USA. „Im Auftrag der Google Inc.“ wurde dem ULD mitgeteilt: „Für dieses Jahr steht bereits definitiv fest, dass Aufnahmen in Schleswig-Holstein nicht stattfinden werden.“ Beführen vereinzelte Fahrzeuge das Gebiet von Schleswig Holstein, so habe dies „ausschließlich logistische Gründe“. Selbstverständlich sei die Google Inc. der Ansicht, „dass die Erstellung der Aufnahmen von Straßenzügen für „Straßenansicht“ in Deutschland rechtmäßig ist.“ Da Schleswig-Holstein nicht betroffen sei, werde Google Inc. zum jetzigen Zeitpunkt zur ULD-Bewertung keine Stellung nehmen.

Hierzu Thilo Weichert: „Die Rechtslage gilt aber für ganz Deutschland. Die Bewertung des ULD wird von den meisten Aufsichtsbehörden der anderen Länder geteilt. Google Germany bzw. Google Inc. bleiben verpflichtet, das Bundesdatenschutzgesetz in ganz Deutschland zu beachten.“
Die ausführliche datenschutzrechtliche Bewertung des Projektes „Google Street View“ durch das ULD sowie eine auch gegenüber der Kameraerfassung per Mustererkennung automatisch detektierbare Widerspruchsmöglichkeit für Wohnungs- und Grundstückeigentümer finden Sie unter:


http://www.datenschutzzentrum.de/geodaten/streetview.htm

http://www.datenschutzzentrum.de

Quelle: GEOnews - www.geobranchen.de


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...na, da kann man ja gespannt sein, wie das weiter geht...