Mittwoch, 8. Oktober 2008

Google Street View rechtswidrig?

Quelle: http://www.googlemaps.es/wp-content/pelea.jpg

Das Thema "Google Street View" wurde am 1. Oktober 2008 im Innen- und Rechtsausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtags behandelt. Dort stellt Thilo Weichert, Leiter des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz (ULD), eine rechtliche Bewertung von Google Street View vor, die zu dem Ergebnis kommt, dass die Datenerhebung von Wohnungen und Grundstücken zum Zweck der Internetveröffentlichung durch Google gegen das Bundesdatenschutzgesetz verstößt: „Auch wenn die Daten aus dem allgemein zugänglichen Bereich heraus erfasst werden, so überwiegen gegenüber den Veröffentlichungsinteressen die schutzwürdigen Interessen der Betroffenen: Es wird ein optischer Rundum-Gesamteindruck vermittelt, ohne vor Ort anwesend sein zu müssen. Hierdurch erhält der Betrachter eine optische Vorstellung über die Art und Natur der Bebauung, die äußere Gestaltung von Haus, Wohnung und Garten mit Rückschlussmöglichkeit auf Ausstattung, wirtschaftlichen Wert, Zugänglichkeit, Diebstahlsmöglichkeit und vieles mehr.“

Das ULD hat mit Schreiben vom 18.9.2008 Google Germany darüber informiert, dass die Datenerhebung rechtswidrig sei, verbunden mit der Bitte mitzuteilen, „dass Sie künftig eine Datenerhebung in Schleswig-Holstein unterlassen und keine Street-View-Bildsequenzen aus Schleswig-Holstein im Internet veröffentlichen.“
Mit Schreiben vom 30.9.2008 antwortete Google Germany, man sei nicht für die Datenerhebung verantwortlich. Die Verantwortlichkeit läge bei der Google Inc. in den USA. „Im Auftrag der Google Inc.“ wurde dem ULD mitgeteilt: „Für dieses Jahr steht bereits definitiv fest, dass Aufnahmen in Schleswig-Holstein nicht stattfinden werden.“ Beführen vereinzelte Fahrzeuge das Gebiet von Schleswig Holstein, so habe dies „ausschließlich logistische Gründe“. Selbstverständlich sei die Google Inc. der Ansicht, „dass die Erstellung der Aufnahmen von Straßenzügen für „Straßenansicht“ in Deutschland rechtmäßig ist.“ Da Schleswig-Holstein nicht betroffen sei, werde Google Inc. zum jetzigen Zeitpunkt zur ULD-Bewertung keine Stellung nehmen.

Hierzu Thilo Weichert: „Die Rechtslage gilt aber für ganz Deutschland. Die Bewertung des ULD wird von den meisten Aufsichtsbehörden der anderen Länder geteilt. Google Germany bzw. Google Inc. bleiben verpflichtet, das Bundesdatenschutzgesetz in ganz Deutschland zu beachten.“
Die ausführliche datenschutzrechtliche Bewertung des Projektes „Google Street View“ durch das ULD sowie eine auch gegenüber der Kameraerfassung per Mustererkennung automatisch detektierbare Widerspruchsmöglichkeit für Wohnungs- und Grundstückeigentümer finden Sie unter:


http://www.datenschutzzentrum.de/geodaten/streetview.htm

http://www.datenschutzzentrum.de

Quelle: GEOnews - www.geobranchen.de


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...na, da kann man ja gespannt sein, wie das weiter geht...

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