Donnerstag, 4. Dezember 2008

Geodaten sind nicht persönlich.


Geomarketing als sichere Alternative zu personenbezogenen Analysen.

[Quelle: Ein Beitrag von Michael Herter, Geschäftsführer von infas GEOdaten im Bonner Wirtschaftsblog]

[Bildquelle: www.infas-geomarketing.de]

Geodaten
beschreibe
n in codierter Form qualitativ wie quantitativ natürliche Objekte der realen Welt mit geographischem Bezug. Ein räumliches Referenzsystem (Koordinaten) ermöglicht jede physische Entität (Mensch, Stadt, Fluß) in ihrer Lage absolut oder relativ zur Erde zu beschreiben. Dies gilt auch für das räumliche Verhältnis der Entitäten zueinander (z. B. die Entfernung von A nach B).

Der Datenschutz findet nur bei der Verarbeitung personenbezogener Daten seine Anwendung. Dabei sind nach §3 Abs. 1 des BDSG personenbezogene Daten Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person. Solche persönlichen Einzelangaben sind z. B. Familienstand oder Einkommen. Alle Geodaten, die Objekte wie Haus, Straße, Wohnviertel etc. beschreiben, sind zunächst einmal per Definition keine personenbezogenen Daten. Eine Ausnahme besteht nur, wenn die Lage einer natürlichen Person beschrieben wird (z. B. durch GPS-Ortung).

Nun argumentierten aber Geodaten-Kritiker, dass man durch den Fortschritt der Informationsgesellschaft Geodaten wieder in eine Beziehung zu einer natürlichen Person setzen kann und dass dadurch Geodaten, bei denen es sich ursprünglich nicht um personenbezogene Daten gehandelt hat, in diesem Augenblick sehr wohl datenschutzrechtlich relevant würden. Gerne herangezogen wird dafür das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Volkszählung vom 15.12.1983, das da sagt: „Unter den Aspekten der modernen Datenverarbeitung gibt es kein belangloses Datum mehr“. Das Urteil bezog sich aber nie auf Geodaten, sondern immer noch ausschließlich auf persönliche Auskünfte, die für eine Volkszählung relevant sein sollten.


Das Grundprinzip von Geodaten lautet aber: Alle Objekte der realen Welt stehen in einem räumlichen Verhältnis zueinander. Laut Argumentation der Geodaten-Kritiker wird jedes Geodatum zu einem personenbezogenen Datum, sobald man es in Beziehung zu einer Person bringt. Beispiel: Das Luftbild selbst ist nicht personenbezogen. Sobald man eine Wohnortsadresse eingibt (geocodiert) und diese dann mit dem Luftbild zusammen anzeigt (z. B. in Google), dann handelt es sich bei dem Luftbild um ein personenbezogenes Datum.
Was aber ist mit einem Waldstück? Oder einem Kanaldeckel? Auch diese Objekte können ins (räumliche) Verhältnis zu einer Person gebracht werden. Fachlich präzise formuliert müssten Geodaten per se personenbezogene Daten sein, da die Beziehung – nämlich die räumliche Referenz zueinander – durch das Koordinatensystem bereits von Anfang an besteht.
Und genau das führt eine Datenschutzdiskussion bei Geodaten ad absurdum.
Geodaten, die nicht direkt die Lage einer Person beschreiben, können nicht personenbezogen sein. Und sie bleiben es auch. Das räumliche Verhältnis alleine reicht nicht aus, einen Personenbezug herzustellen. So sagt auch das Recht: Sachliche Verhältnisse einer Person sind z. B. Besitz, Versicherungen oder Vertragskonditionen – nicht aber die Relation zu anderen Objekten auf der Erde

1. Vielmehr speichern Geodaten i. d. R. öffentliche Informationen bzw. Informationen, die der Öffentlichkeit allgemein zugänglich sind und berühren von daher grundsätzlich nicht das Persönlichkeitsrecht.


2. Denn Personenbezug trifft nur zu, wenn eine Aussagekraft über die Individualität einer natürlichen Person besteht.

Fazit:
Geodaten speichern das räumliche Abbild der Welt – sie sind nicht persönlich.

Auch wenn sie eine Aussage über eine Person treffen können: Zum Beispiel zu deren Wohnumfeld. Ob damit Geodaten unter den Datenschutz fallen?
Wohl eher nicht. Deshalb die Erfassung von Straßendaten nicht mehr zuzulassen? Wohl eher datenschutzrechtlicher Nonsens bzw. Populismus!
Leider verliert sich die Datenschutz-Debatte zunehmend in Unsachlichkeiten. Jüngst äußerste sich sogar der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSUFraktion, Wolfgang Bosbach, in der Tagesschau zum Thema: Geodaten selbst seien harmlos, aber wenn eine Verknüpfung mit einer Person hergestellt würde, dann entstünde ein Persönlichkeitsprofil, was einen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht darstellen würde. Die Politik ergreift Partei und will den Bürger schützen - jetzt auch vor Geodaten.
Paradox dazu das Handeln des Bundes, immer mehr persönliche Daten zu erfassen – und zwar echte: Von der Nasenform bis hin zu chronischen Krankheiten. Die Politik sollte sich eher fragen, was das eigentliche Ziel (Sinn & Zweck) des Datenschutzgesetzes war und ist. Nämlich der besondere Umgang mit schützenswürdigen persönlichen Daten, die eine Person in ihrem Persönlichkeitsrecht direkt beeinträchtigen können (§1 Abs. 1 BDSG). Darauf sollte der Fokus gelegt werden. Man könnte fast meinen, man möchte mit einer völlig unnötigen Geodaten-Diskussion von viel wesentlicheren Fragestellungen ablenken.
Apropos: Wolfgang Bosbach arbeitet in einer Rechtsanwalts-Kanzlei, Odenthaler Str. 213-215 in Bergisch Gladbach. Das Wohnquartier dort hat eine überdurchschnittliche Kaufkraft, in dem 2.477 Einwohner leben. Ganz schön persönlich, Herr Bosbach!

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