Dienstag, 18. November 2008

Bundestag beschließt am 13. November 2008 Geodatenzugangsgesetz (GeoZG)

(Bildquelle: www.bundestag.de)

Der Deutsche Bundestag hat am 13. November 2008 in seiner 187. Sitzung mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD das Geodatenzugangsgesetz (GeoZG) beschlossen.
Mit dem Gesetz wird eine Richtlinie (2007/2/EG) des Europäischen Parlaments umgesetzt, mit der eine europaweite Geodateninfrastruktur (INSPIRE-Richtlinie) geschaffen werden soll. Um die Geodaten zwischen den einzelnen Nutzern anwendbar und austauschbar zu machen, definiert die INSPIRE-Richtlinie konkrete Instrumente.
Dabei sollen unter anderem anhand von Geodatendiensten räumliche Daten im Internet gesucht und dargestellt werden können.

Das jetzt verabschiedete Geodatenzugangsgesetz (GeoZG) sieht vor, dass in Zukunft alle Bürgerinnen und Bürger, die öffentliche Verwaltung sowie die Wirtschaft via Internet Zugriff auf Geo- und Metadaten zu deutschen und europäischen Umweltthemen erhalten sollen.
Damit werden z. B. Informationen über Bodenbeschaffenheit, Wasserstände oder Siedlungsstrukturen künftig über ein zentrales Internetportal abrufbar sein. Die Daten sollen der Raumplanung und dem Umweltschutz ebenso zugutekommen wie Not- und Rettungsdiensten und den Herstellern von Navigationssystemen.
Eine mündliche Debatte gab es nicht, die Reden wurden lediglich zu Protokoll gegeben.

Weitere Informationen unter:

http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/105/1610530.pdf

http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/105/1610580.pdf

http://www.geobranchen.de/images/produkte/db_protokoll_16_187.pdf


(Quelle: geobranchen.de)

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